Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen zwischen Jörg von Nippenburg und dessen Brüdern Martin, Wolf und Balthasar einerseits und Veronika von Nippenburg, Witwe des Philipp Schelm von Bergen, andererseits um Mauer gehalten haben. Erstere haben die Einsetzung in ihren väterlichen Teil an Mauer gefordert, Veronika hat gegen die Einsetzung geklagt und gemeint, dass sie nach "erganngen dingen ine nit glauben" könne, sondern eine gründliche Teilung und ein Burgfriede zur Vermeidung künftiger Irrungen aufgerichtet werden solle. Die pfalzgräflichen Räte haben zwischen den Parteien nun beredet, dass die Verleihung an die Brüder, doch keinesfalls an den Täter [Hans von Nippenburg, Totschläger an Philipp Schelm von Bergen] stattfinden soll, wobei ein Vertrag unter Hinzunahme der Freunde beider Parteien aufzurichten ist. Dafür sollen sie sich zu Mittwoch nach Jakobi [29.07.] zu Mauer einfinden. Können sie sich nicht gütlich einigen, soll die Sache an den Pfalzgrafen zum endlichen Entscheid gehen. Die "gemein briff", die die Angelegenheit berühren, sollen die Parteien zur Aufsetzung des Vertrags an dem Tag vorlegen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen zwischen Jörg von Nippenburg und dessen Brüdern Martin, Wolf und Balthasar einerseits und Veronika von Nippenburg, Witwe des Philipp Schelm von Bergen, andererseits um Mauer gehalten haben. Erstere haben die Einsetzung in ihren väterlichen Teil an Mauer gefordert, Veronika hat gegen die Einsetzung geklagt und gemeint, dass sie nach "erganngen dingen ine nit glauben" könne, sondern eine gründliche Teilung und ein Burgfriede zur Vermeidung künftiger Irrungen aufgerichtet werden solle. Die pfalzgräflichen Räte haben zwischen den Parteien nun beredet, dass die Verleihung an die Brüder, doch keinesfalls an den Täter [Hans von Nippenburg, Totschläger an Philipp Schelm von Bergen] stattfinden soll, wobei ein Vertrag unter Hinzunahme der Freunde beider Parteien aufzurichten ist. Dafür sollen sie sich zu Mittwoch nach Jakobi [29.07.] zu Mauer einfinden. Können sie sich nicht gütlich einigen, soll die Sache an den Pfalzgrafen zum endlichen Entscheid gehen. Die "gemein briff", die die Angelegenheit berühren, sollen die Parteien zur Aufsetzung des Vertrags an dem Tag vorlegen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 298
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1500 Juni 17 (uff unnsers herrnn fronnleichnams abennt)
fol. 438v-439r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertragk zuschen Hanns von Nippenbergks sonen und Verena von Nippenberg Phillips Schelmen witwe Mawer betreffen".
Nippenburg, Balthasar von; erw. 1500, 1506
Nippenburg, Georg (Jörg) von; Sohn des Hans; erw. um 1500, 1506
Nippenburg, Hans d. J. von; zu Mauer, Sohn des Hans, erw. 1497, 1506
Nippenburg, Martin von; erw. 1499
Nippenburg, Veronika [auch: Verena] von; Tochter des Philipp, erw. 1479, 1503
Nippenburg, Wolf von; erw. 1500, 1506
Schelm von Bergen, Philipp; ux. Veronika von Nippenburg, von Hans von Nippenburg erschlagen, 1498 tot
Mauer HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:01 MESZ
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