Papst Bonifatius IX. befiehlt dem Dechanten der Naumburger Kirche [Domkirche oder Marienstift? Vgl. Nr. 04830] ein Appellationsverfahren gegen die Entscheidung des Dechanten von St. Marien [Liebfrauenkirche] in Halberstadt in einem Rechtsstreit um gewisse Geldsummen und Besitzungen zwischen dem Stift Lauterberg [Petersberg] in der Diözese Magdeburg und dem Stift Sankt Thomas in Leipzig aufgrund einer Appellation des letztgenannten Klosters durchzuführen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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