Ulrich Flechter aus Iptingen, zu Vaihingen gef., weil er eine frühere, zu Pforzheim geschworene U. gebrochen, auch über den Vogt Sebastian von Gültlingen, der ihn bestrafte, übel geredet hatte, deshalb peinlich angeklagt und zum Verlust seiner beiden Schwurfinger, zum Verbot des Waffentragens und Zechens, auch zu einer Aufenthaltsbeschränkung auf das Gebiet von einer Meile um Iptingen verurteilt, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel an sich vollziehen zu lassen bzw. zu befolgen, und schwört U.