Der Ritter Hermann von Trott (Trotte), Neidhard von Trott, Werner von Trott, beide Söhne des verstorbenen Johann (Hans) von Trott und Bote von Tro...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1407 Februar 3
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini MCCCCseptimo ipso die beati Blasii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Ritter Hermann von Trott (Trotte), Neidhard von Trott, Werner von Trott, beide Söhne des verstorbenen Johann (Hans) von Trott und Bote von Trott, Sohn des verstorbenen Nikolaus (Clawes) von Trott, bekunden für sich und ihre Erben, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda die verpfändete Burg Wildeck und das Gericht Wildeck mit allem Zubehör zurückgekauft haben. Deshalb geben beide Parteien alle hierüber ausgestellten Urkunden zurück. Später aufgefundene Urkunden sollen keine Gültigkeit mehr besitzen. Ausgenommen sind Burglehen und vererbte Burglehen, die das Kloster an die von Trott ausgegeben hat. Alle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwischen den Parteien entstandenen Kosten und Ausgaben sind beglichen. Die von Trott erheben wegen Burg und Gericht Wildeck keine weiteren Ansprüche gegenüber Abt und Kloster. Siegelankündigung Hermanns von Trott. Auf Bitte Neidhards, Werners und Botes von Trott besiegelt ihr Oheim Thile von [der] Aue (Tyle von Ewe) die Urkunde ebenfalls. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann von Trott, Ritter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thile von [der] Aue
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Ritter Hermann von Trott (Trotte), Neidhard von Trott, Werner von Trott, beide Söhne des verstorbenen Johann (Hans) von Trott und Bote von Trott, Sohn des verstorbenen Nikolaus (Clawes) von Trott, bekunden für sich und ihre Erben, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda die verpfändete Burg Wildeck und das Gericht Wildeck mit allem Zubehör zurückgekauft haben. Deshalb geben beide Parteien alle hierüber ausgestellten Urkunden zurück. Später aufgefundene Urkunden sollen keine Gültigkeit mehr besitzen. Ausgenommen sind Burglehen und vererbte Burglehen, die das Kloster an die von Trott ausgegeben hat. Alle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwischen den Parteien entstandenen Kosten und Ausgaben sind beglichen. Die von Trott erheben wegen Burg und Gericht Wildeck keine weiteren Ansprüche gegenüber Abt und Kloster. Siegelankündigung Hermanns von Trott. Auf Bitte Neidhards, Werners und Botes von Trott besiegelt ihr Oheim Thile von [der] Aue (Tyle von Ewe) die Urkunde ebenfalls. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann von Trott, Ritter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thile von [der] Aue
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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Namensnennung 4.0 International