Winand, Dekan, Elger, Scholaster, Ludolf, Thesaurar, Werner von Wichterich (Wichtrich), Johann Welling und Tilmann von Isweiler (Yswiilre), bepfründete Kanoniker der Kirche St. Cassius zu Bonn, das Kapitel derselben bildend, bekunden, dass sie einmütig nach Beratung im Kapitel zum Vorteil ihrer Kirche an Hilger Schechter, Kanoniker von St. Mariengraden zu Köln, eine Jahrrente von 32 Gulden bzw. deren Wert in anderem gängigen Pagament auf Hilgers Lebenszeit verkauft haben, halb an Ostern, vom nächsten an, halb am Remigiustag [1. Oktober] zu zahlen. Mit Hilgers Tod erlischt diese Pension ganz und gar. Er hat dafür 256 Gulden bar bezahlt, also 8 Gulden pro Gulden Rente. Das Kaufgeld haben sie für notwendige Zwecke ihrer Kirche verwandt. Sie geloben, die Rente zu den genannten Terminen bzw. binnen 15 Tagen danach zu bezahlen. Um dies noch mehr zu gewährleisten, bestellen sie ihren Mitkanoniker Johann von Liskirchen (Liisenkirghen) sowie Heinrich von Rees (Reyss) und Bruno von Lank (Lanck), geschworene Notare in der Kölner Kurie, zu ihren Prokuratoren, sie vor dem Offizial der Kölner Kurie oder jedem anderen ordentlichen oder delegierten Richter, dessen Jurisdiktion sie sich hiermit unterwerfen, zu vertreten und anzuerkennen, dass sie zu der Rentzahlung verpflichtet sind, und einzuwilligen, dass sie verurteilt und exkommuniziert und interdiziert werden, falls sie die Rente nachweislich nicht zahlen. Sie geloben, die Handlungen dieser Prokuratoren stets gutzuheißen. Sie verzichten auf die Einrede des nicht gezahlten Geldes, quittieren nochmals über die Kaufsumme, und verzichten auf alle sonstigen Einreden und Rechtsbehelfe einschließlich des unzulässigen Generalverzichts. - Sie kündigen ihr Kirchensiegel an. Datum et actum in loco capitulari ecclesie nostre predicte 1385 die sabbati quarta decima mensis Ianuarii ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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