Klage gegen den nicht gerichtlich, sondern diffamierend erhobenen Anspruch des Beklagten auf 2000 Dukaten, zahlbar aufgrund einer Schenkung des Adolph von Lützerode, des verstorbenen älteren Bruders der Kläger, von 1645 aus den hinterlassenen Erb- und Fideikommißgütern des Verstorbenen in den Herzogtümern Jülich und Kleve und im Erzstift Köln. Der Beklagte erhebt dagegen die Einrede der Litispendenz (Anhängigkeit der Streitsache) am klev.-märk. Justizrat (Hofgericht) zu Kleve. Die geistlichen Brüder des Verstorbenen hätten außerdem kein Sukzessionsrecht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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