Gedruckte Gesetze und Verordnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Sa T 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Kartenselekte und Sammlungen >> Sammlungen
1675-1945
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung:
Die meisten der im vorliegenden Bestand verzeichneten Gesetze und Druckschriften lagerten im Bibliotheksmagazin des Staatsarchivs Sigmaringen und sollten vermutlich in die Bibliothek des Staatsarchivs Sigmaringen integriert werden. Sie waren aus Archivalien verschiedener Bestände entnommen worden, in denen sie vermutlich mehrfach vorhanden waren. In manchen Fällen sind diese Bestände nachvollziehbar. Bei den Hohenzollerana war teilweise die Rubrikenzuteilung gemäß dem Rubrikenplan von 1842 notiert. Die Druckschriften wurden nun den Sammlungen des Staatsarchivs einverleibt und bilden hier einen eigenen Teilbestand, der auf weiteren Zuwachs ausgelegt ist. Die Klassifiaktion innerhalb des Bestandes richtet sich nach Provenienz der Gesetze, Patente und Verordnungen: Österreichische Erblande, Vorderösterreichische Regierung, Landgrafschaft Nellenburg und Kaiserlich-königliches Oberamt Stockach, Schwäbischer Kreis; Herzogtum Württemberg, Königreich Württemberg, Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen, Fürstentum Hohenzollern-Hechingen. Thurn und Taxissche Herrschaften, Fürstentum Fürstenberg sowie Reichsstift Buchau. Diese Ordnung war bereits vorgegeben. Außerdem wurden dem Teilbestand das Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden von 1894 bzw. Beilagen dazu von 1884 und 1894 zugeordnet.
Eine Sonderrolle nehmen die ebenfalls dem Teilbestand zugeordneten klerikalen Schriften ein. Es handelt sich dabei um solche des Papstes, der Oberhirten Deutschlands, der Erzbistumsverweser Karl Theodor von Dalberg und Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg sowie der Erzbischöfe von Freiburg.
Der Teilbestand Sa T 5 wurde von Christina Schlaich im Rahmen ihres Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich Kultur im Staatsarchiv von Juni bis Juli 2017 geordnet, verzeichnet und klassifiziert. Die Erfassung der Titelaufnahmen mit dem archivischen Erschließungsprogramm scope Archiv sowie auch das Verpacken und Signieren erfolgte durch die Unterzeichnete im August 2017.
Der vorliegende Bestand umfasst derzeit 264 Verzeichnungseinheiten und 0,80 lfd.m (verpackt) aus der Zeit von 1675 bis 1945 und wird zitiert wie folgt: Sa T 5 Nr. ¿
Sigmaringen, August 2017
Christina Schlaich
Vorbemerkung:
Die meisten der im vorliegenden Bestand verzeichneten Gesetze und Druckschriften lagerten im Bibliotheksmagazin des Staatsarchivs Sigmaringen und sollten vermutlich in die Bibliothek des Staatsarchivs Sigmaringen integriert werden. Sie waren aus Archivalien verschiedener Bestände entnommen worden, in denen sie vermutlich mehrfach vorhanden waren. In manchen Fällen sind diese Bestände nachvollziehbar. Bei den Hohenzollerana war teilweise die Rubrikenzuteilung gemäß dem Rubrikenplan von 1842 notiert. Die Druckschriften wurden nun den Sammlungen des Staatsarchivs einverleibt und bilden hier einen eigenen Teilbestand, der auf weiteren Zuwachs ausgelegt ist. Die Klassifiaktion innerhalb des Bestandes richtet sich nach Provenienz der Gesetze, Patente und Verordnungen: Österreichische Erblande, Vorderösterreichische Regierung, Landgrafschaft Nellenburg und Kaiserlich-königliches Oberamt Stockach, Schwäbischer Kreis; Herzogtum Württemberg, Königreich Württemberg, Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen, Fürstentum Hohenzollern-Hechingen. Thurn und Taxissche Herrschaften, Fürstentum Fürstenberg sowie Reichsstift Buchau. Diese Ordnung war bereits vorgegeben. Außerdem wurden dem Teilbestand das Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden von 1894 bzw. Beilagen dazu von 1884 und 1894 zugeordnet.
Eine Sonderrolle nehmen die ebenfalls dem Teilbestand zugeordneten klerikalen Schriften ein. Es handelt sich dabei um solche des Papstes, der Oberhirten Deutschlands, der Erzbistumsverweser Karl Theodor von Dalberg und Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg sowie der Erzbischöfe von Freiburg.
Der Teilbestand Sa T 5 wurde von Christina Schlaich im Rahmen ihres Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich Kultur im Staatsarchiv von Juni bis Juli 2017 geordnet, verzeichnet und klassifiziert. Die Erfassung der Titelaufnahmen mit dem archivischen Erschließungsprogramm scope Archiv sowie auch das Verpacken und Signieren erfolgte durch die Unterzeichnete im August 2017.
Der vorliegende Bestand umfasst derzeit 264 Verzeichnungseinheiten und 0,80 lfd.m (verpackt) aus der Zeit von 1675 bis 1945 und wird zitiert wie folgt: Sa T 5 Nr. ¿
Sigmaringen, August 2017
Christina Schlaich
(264 VE) 0,80 llfd.m
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST