Hans Erhard von Ow, Obervogt zu Tübingen, Vormund des von seinem lieben Schwager Doktor Jörg Schütz von Eutingertal hinterlassenen ehelichen Sohnes, der ebenfalls Jörg Schütz von Eutingertal heißt, beurkundet: Nachdem der Aussteller von seinem lieben Schwager Gall Schütz von Eutingertal wegen seinem Pflegesohn eine Gülte von 15 fl, die mit jeweils 5 fl auf den Weißen Sonntag, den 1. Mai (uff Waltpurge) und den 11. November (uff Martini) fallen, mit 300 fl Hauptgut und drei Gültbriefen mit einem ihm übergebenen Fertigungsbrief übergeben hat, bewilligt der Aussteller, dass Gall Schütz von Eutingertal, seine Erben und Nachkommen die auf den Weißen Sonntag fallende Gülte mit 100 fl Hauptgut und nicht in Teilbeträgen und die auf den 1. Mai und den 11. November fallenden Gülten mit 100 fl Hauptgut oder in Teilbeträgen mit 50 fl je 2 1/2 fl gegen entsprechende Quittung und Übergabe der jeweiligen Kaufbriefe ablösen können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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