Der Offizial von Chur ("iudex curiae curiensis") beurkundet Urteil in Zehntsache zwischen Adam von Schwalbach, Komtur des Johanniterordens in Tobel und Feldkirch, namens der Kommende Feldkirch und Laurentius Felix, Kaplan des Altars Beatae Virginis in der Pfarrkirche von Bludenz. In der Angelegenheit hatte Leonhard Gaßner, weltlicher Richter der Herrschaft Blumenegg, einen Arrest auf den Novalzehnten vom Wein in Lafun bei Thüringen gelegt. Wegen der Entscheidung in der Hauptsache wurde der Fall vor den Aussteller als zuständigen geistlichen Richter verwiesen. Der Altarist beanspruchte die Hälfte des streitigen Zehnten unter Bezugnahme auf die Dotation durch den Stifter Georg Tschitzer. Der Offizial entscheidet nach dem Gutachten von Rechtsgelehrten ("de consilio prudentum et juris peritorum"), daß der Arrest aufgehoben wird und der Zehnt der Kommende zusteht. Unterschrift des Notars Johannes Colon; Vermerk auf dem Umburg betreffend Kostenurteil mit Unterschrift des Georgius Suigerus, vicarius curiensis.
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Der Offizial von Chur ("iudex curiae curiensis") beurkundet Urteil in Zehntsache zwischen Adam von Schwalbach, Komtur des Johanniterordens in Tobel und Feldkirch, namens der Kommende Feldkirch und Laurentius Felix, Kaplan des Altars Beatae Virginis in der Pfarrkirche von Bludenz. In der Angelegenheit hatte Leonhard Gaßner, weltlicher Richter der Herrschaft Blumenegg, einen Arrest auf den Novalzehnten vom Wein in Lafun bei Thüringen gelegt. Wegen der Entscheidung in der Hauptsache wurde der Fall vor den Aussteller als zuständigen geistlichen Richter verwiesen. Der Altarist beanspruchte die Hälfte des streitigen Zehnten unter Bezugnahme auf die Dotation durch den Stifter Georg Tschitzer. Der Offizial entscheidet nach dem Gutachten von Rechtsgelehrten ("de consilio prudentum et juris peritorum"), daß der Arrest aufgehoben wird und der Zehnt der Kommende zusteht. Unterschrift des Notars Johannes Colon; Vermerk auf dem Umburg betreffend Kostenurteil mit Unterschrift des Georgius Suigerus, vicarius curiensis.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 M U 81
HSTAM Weingarten Nr. 089
HSTAM Öst. Extr. 3796
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 M Weingarten, Benediktinerkloster, Münchner Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Münchner Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
die xxiii mensis Februarii
37 x 39 (Höhe x Breite)
Urkunden
Lateinisch
Schaden: Pergament Fleck
Ausstellungsort: Chur
Aussteller: Offizial von Chur
Empfänger: Adam von Schwalbach, Komtur des Johanniterordens in Tobel und Feldkirch
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., eingenäht
Ausstellungsort: Chur
Aussteller: Offizial von Chur
Empfänger: Adam von Schwalbach, Komtur des Johanniterordens in Tobel und Feldkirch
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., eingenäht
Colon, Johannes, Notar
Felix, Laurentius, Kaplan
Gaßner, Leonhard
Schwalbach, Adam von, Komtur
Suigerus, Georgius, Vikar
Tschitzer, Georg
Bludenz, Vorarlberg [A]; Altar St. Maria
Bludenz, Vorarlberg [A]; Kaplan
Bludenz, Vorarlberg [A]; Pfarrkirche
Blumenegg, Vorarlberg [A]; Herrschaft
Chur, Kt. Graubünden [CH]; Notare
Chur, Kt. Graubünden [CH]; Offizial
Chur, Kt. Graubünden [CH]; Vikar
Feldkirch, Vorarlberg [A]; Johanniterkommende
Feldkirch, Vorarlberg [A]; Johanniterkommende, Komtur
Lafun : Thüringen, Vorarlberg [A]; Zehnt
Thüringen, Vorarlberg [A]
Tobel, Kt. Thurgau [CH]; Johanniterkommende, Komtur
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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