Der Offizial von Chur ("iudex curiae curiensis") beurkundet Urteil in Zehntsache zwischen Adam von Schwalbach, Komtur des Johanniterordens in Tobel und Feldkirch, namens der Kommende Feldkirch und Laurentius Felix, Kaplan des Altars Beatae Virginis in der Pfarrkirche von Bludenz. In der Angelegenheit hatte Leonhard Gaßner, weltlicher Richter der Herrschaft Blumenegg, einen Arrest auf den Novalzehnten vom Wein in Lafun bei Thüringen gelegt. Wegen der Entscheidung in der Hauptsache wurde der Fall vor den Aussteller als zuständigen geistlichen Richter verwiesen. Der Altarist beanspruchte die Hälfte des streitigen Zehnten unter Bezugnahme auf die Dotation durch den Stifter Georg Tschitzer. Der Offizial entscheidet nach dem Gutachten von Rechtsgelehrten ("de consilio prudentum et juris peritorum"), daß der Arrest aufgehoben wird und der Zehnt der Kommende zusteht. Unterschrift des Notars Johannes Colon; Vermerk auf dem Umburg betreffend Kostenurteil mit Unterschrift des Georgius Suigerus, vicarius curiensis.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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