Verschreibung des Bischofs Rudolph von Würzburg, betreffend die Übertragung des After-Schirms über das Kloster Comburg an dem Erbschenken und Domherrn zu Würzburg, Wilhelm von Limpurg, für ihn selbst, und als Vormund des Erbschenken Friedrich von Limpurg, nebst der Bestimmung, daß dieser After-Schirm stets auf den Ältesten des gedachten Limpurgischen Stammes übertragen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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