Hynryck van der Borch gestattet Wessel van Overencastorpe und dessen Gattin Konnegolt, die ihm eine Jahresrente von 3 Malter Hartkorn, halb Roggen und halb Gerste, aus ihrem Gut, genannt Ladekenborch im Kirchspiel und Gericht Castorpe mit Vorbehalt der Wiederlöse für 30 rheinische Goldgulden verkauft haben, den Wiederkauf der Jahresrente auch gegen die Zahlung einer Summe anderer Währung, die 30 Goldgulden an Wert gleich ist. Siegler (für den Aussteller): Mertyn Ovelacker to Goltsmedinck.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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