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Revisions-Bemerkungen der Rechnungskammer zu den geistlichen Witwenkasse-Rechnungen in der Provinz Rheinhessen: Bei der Angabe vakanter Pfarreien an das Regierungsblatt ist auch jeweils die Konfession des verstorbenen Pfarrers mit anzugeben

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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