Zuständigkeit des Richters zu Iserlohn, Sweder Byspinck, für die Ahndung der zwischen den Iserlohner Bürgern Hans Nolleken, Heinrich Rekardes, Wilhelm Wythair und Hermann Bertolt einerseits und dem Johann van Schwerte d. J. andererseits im Haus des Hinrich Stark ausgetragenen tätlichen Auseinandersetzung