Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen und dessen leiblichen Lehnserben in absteigender Linie Rappenau, das Schloss und das Dorf, "darunder gelegen", samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Württemberg behält sich das Öffnungsrecht vor. Dieses Lehen haben Daniel und David von Helmstatt 1579 an Johann Philipp von Helmstatt verkauft, Letzterer "dieser zeit" an Reinhard von Gemmingen.
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Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen und dessen leiblichen Lehnserben in absteigender Linie Rappenau, das Schloss und das Dorf, "darunder gelegen", samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Württemberg behält sich das Öffnungsrecht vor. Dieses Lehen haben Daniel und David von Helmstatt 1579 an Johann Philipp von Helmstatt verkauft, Letzterer "dieser zeit" an Reinhard von Gemmingen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 435
No 57; 3/1/10
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 435
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 16. Jahrhundert >> Aussteller >> Weltliche Herrschaften >> Württemberg
1592 Dezember 21 (am Eilfften Monatstag Decembris)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Aussteller mit seinem Sekret-Siegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend
Vermerke: Rückvermerk: Erster lehenbrieve [...]. Kanzleivermerke vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Siegler: Aussteller mit seinem Sekret-Siegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend
Vermerke: Rückvermerk: Erster lehenbrieve [...]. Kanzleivermerke vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Bemerkung zur Datierung: Originaldatierung im st. a., umgerechnet in den st. n.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:10 MESZ
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