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Hans Utz von Unterlenningen, zu Kirchheim gef., weil er das Jagdverbot übertreten und gemeinsam mit Simon Utz, seinem Bruder, Michel Miller von Brucken ein Stück Wild geschossen hatte, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er an den Herzog - zu Händen des Forstmeisters zu Kirchheim - 10 fl zahle, und zwar 5 am nächstfolgenden Georgstag, den Rest im darauffolgenden Herbst, ferner künftig alle Zechen und Spiele meide und keine Waffentrage ohne Erlaubnis der Obrigkeit, verspricht, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung der U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit zu übergeben oder 50 fl Poenfall zu bezahlen. Bürgen: Konrad Utz, Ulrich Spet und Hans Schup von Owen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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