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Jörg Wägner von Höfingen, wegen Beleidigung der Obrigkeit u.a. gef. zu Leonberg, jedoch auf Fürbitten des peinlichen Rechtes enthoben und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder 10 fl Strafe zu bezahlen, nimmt die zweite Möglichkeit an und schwört U. Er hatte zu Höfingen im Wirtshaus den Höfinger Schultheiß und den Leonberger Vogt als seine Ober- und Unteramtleute geschmäht, gotteslästerliche Reden geführt, der Wirtin den Schleier und die Haube vom Kopf gerissen, hatte behauptet, er sei so gut wie der Adel, und war der Strafmahnung des Leonberger Vogtes nicht nachgekommen, sondern hatte sich verborgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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