Acht Schiedsmänner - Johann, Herr zu Rheidt; Wessel [Schwartkop], Propst zu Wissel; Arnd von Hessen, Ritter; Goswin von Gemen gen. Pröbsting ("Praistinck"); Wennemar von dem "Bongaert", Kanoniker zu Xanten; Dietrich "Smulllinc", Sohn des Dietrich; Adolf von Wylich ("Wijlaick"); Heinrich von "Hese" - haben zwischen Graf Adolf von Kleve und Mark und seinem Bruder Gerhard von Kleve-Mark wegen ihrer Erbteilung und anderer strittiger Sachen (insbesondere wegen der Verpfändung der Schlösser Kranenburg und Zevenaar) vermittelt. Dabei wurde u. a. vereinbart: - Die Erbteilung und die Streitpunkte werden nach Maßgabe des "Principail-Scheidebrief" vorgenommen. Die dort vereinbarten Übergaben haben am 9. Juli 1413 ("op den Sonnendach na Sunte Kilians Daige") zu erfolgen. - Graf Adolf behält die Gold- und Silberpfänder des Grafen Gerhard. Dieser erhält dafür bestimmte Kornlieferungen aus den Einkünften zu Kalkar und Winnendael, die ihm bis an den Rhein zugeführt werden.- Gerhard wird eine von den Schiedsmännern konzipierte Urkunde für Johann Stecke von dem Lüttinghof ("Luttekenhave") besiegeln, die den Tournosen zu Kaiserswerth betrifft, den der Graf von Sayn besaß. - Die Führung eines Wappens und einer Helmzier durch Junker Gerhard bleiben einem Gutachten vorbehalten, das beim Grafen Johann von Nassau und dessen Söhnen, Junggraf Engelbert und Dompropst Johann, einzuholen ist. - Mitsiegler: Graf Adolf von Kleve-Mark und sein Bruder Gerhard von Kleve-Mark. - 1413 "op den Dinxtdaige [über gestrichen: "Manendage"] na Sunte Johans Dage nativitas toe Midsomer".