Fürstlich Hohenzollerische Kameralverwaltung Inzigkofen: Amtsrechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 121 T 1
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1802-1823
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
Das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen wurde, den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses vorgreifend, am 5. November 1802 mit allen Rechten und Besitzungen von Fürst Anton Aloys von Hohenzollern-Sigmaringen in Besitz genommen. Zur Verwaltung des säkularisierten Klostervermögens wurde zunächst die sogenannte Kloster Inzigkofische Kameralverwaltung eingesetzt, die dann ab 1807 die Bezeichnung Fürstl. Hohenz. Kameralverwaltung Inzigkofen führte. Die Behörde wurde mit Verordnung vom 1. Mai 1823 aufgelöst und ihre Funktion dem Fürstl. Rentamt Sigmaringen zugewiesen.
Der vorliegende Bestand wurde im Februar 1987 von Herrn Eberhard Fritz unter der Anleitung des Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Nachdem bei Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten weitere Bände der ehemaligen F.H. Kameralverwaltung Inzigkofen aufgefunden wurden, arbeitete Frau Neuendorff die Bände ein und schrieb das Findbuch neu.
Der vorliegende Bestand umfaßt 51 Bände aus dem Zeitraum von 1802 - 1823 und mißt 1,90 lfd. m Archivgut.
Die einzelnen Archivalien dieses Bestands sind verkürzt zu zitieren: StAS FAS DS 121 T 1 Nr. ...
Sigmaringen, im April 1996
Dr. Becker
Oberarchivrat
Vorbemerkung
Das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen wurde, den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses vorgreifend, am 5. November 1802 mit allen Rechten und Besitzungen von Fürst Anton Aloys von Hohenzollern-Sigmaringen in Besitz genommen. Zur Verwaltung des säkularisierten Klostervermögens wurde zunächst die sogenannte Kloster Inzigkofische Kameralverwaltung eingesetzt, die dann ab 1807 die Bezeichnung Fürstl. Hohenz. Kameralverwaltung Inzigkofen führte. Die Behörde wurde mit Verordnung vom 1. Mai 1823 aufgelöst und ihre Funktion dem Fürstl. Rentamt Sigmaringen zugewiesen.
Der vorliegende Bestand wurde im Februar 1987 von Herrn Eberhard Fritz unter der Anleitung des Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Nachdem bei Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten weitere Bände der ehemaligen F.H. Kameralverwaltung Inzigkofen aufgefunden wurden, arbeitete Frau Neuendorff die Bände ein und schrieb das Findbuch neu.
Der vorliegende Bestand umfaßt 51 Bände aus dem Zeitraum von 1802 - 1823 und mißt 1,90 lfd. m Archivgut.
Die einzelnen Archivalien dieses Bestands sind verkürzt zu zitieren: StAS FAS DS 121 T 1 Nr. ...
Sigmaringen, im April 1996
Dr. Becker
Oberarchivrat
51 Bände (2,0 lfd.m)
Bestand
Otto H. Becker, das Kloster Inzigkofen nach der Säkularisation. Etappen einer Auflösung, in: Beitrag zur Landeskunde. Regelmäßige Beilage zum Staatsanzeiger für Baden-Württemberg 6 (1984), S. 8 - 13.
Inzigkofen SIG; Kameralverwaltung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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