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Johann Franz Mahler belehnt Heinrich von Wesel, vertreten durch Helmigius Wassenberg, welcher am 12. Oktober 1703 den zweiten Teil des unter Issum gelegenen Mannlehens Feldhof mit Namen Hülsenhof und Scherpbierskath für sich oder seinen Sohn Peter und die reformierte Gemeinde zu Issum erkauft und am 1. November 1703 für seinen Sohn Peter und zum Mitbehuf der reformierten Gemeinde und sodann am 4. Juli 1712 renovando damit belehnt gewesen, nach dem Tod seines Sohnes Peter für die Kinder desselben und zum Mitbehuf genannter Gemeinde mit dem Hülsenhof und Scherpbierskath.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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