Jurisdiktionsstreit. Der Appellant erkennt die Gerichtshoheit des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg nicht an. Sein Vetter Hans Gerhard von Manderscheid und Blankenheim zu Gerolstein hatte aufgrund der Reichskonstitution „von der Pfandung“ eine Landfriedensbruchklage gegen ihn vor der ersten Instanz erhoben, denn der Herzog von Jülich, Kleve und Berg gelte als Lehn- und Schirmherr der Grafschaft Blankenheim und Gerolsteins. Hintergrund des Prozesses ist der Besitzstreit zwischen den beiden Grafen von Manderscheid und Blankenheim unter anderem um das Dorf Scheuern, um „Kersbach“ und Kalenborn, deren Untertanen der Appellant gepfändet habe, und um den Pelmer Wald, in dem der Appellant die hohe Jagd beansprucht.
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Jurisdiktionsstreit. Der Appellant erkennt die Gerichtshoheit des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg nicht an. Sein Vetter Hans Gerhard von Manderscheid und Blankenheim zu Gerolstein hatte aufgrund der Reichskonstitution „von der Pfandung“ eine Landfriedensbruchklage gegen ihn vor der ersten Instanz erhoben, denn der Herzog von Jülich, Kleve und Berg gelte als Lehn- und Schirmherr der Grafschaft Blankenheim und Gerolsteins. Hintergrund des Prozesses ist der Besitzstreit zwischen den beiden Grafen von Manderscheid und Blankenheim unter anderem um das Dorf Scheuern, um „Kersbach“ und Kalenborn, deren Untertanen der Appellant gepfändet habe, und um den Pelmer Wald, in dem der Appellant die hohe Jagd beansprucht.
AA 0627, 3587 - M 197/616
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1577 - 1589 (1426 - 1589)
Enthaeltvermerke: Kläger: Graf Dietrich von Manderscheid und Blankenheim zu Schleiden, (Bekl.) Beklagter: Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und seine Kommissare Hans Wilhelm von Gertzen gen. Sintzig, Amtmann von Münstereifel, Euskirchen und Tomburg, und Lic. Rudolf von der Broell sowie Hans Gerhard von Manderscheid und Blankenheim zu Gerolstein (Gerhardstein), (Kl.: Graf Hans Gerhard von Manderscheid, Blankenheim und Gerolstein) Prokuratoren (Kl..): Dr. Laurentius Vomelius Stapert 1576 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Alexander Reiffsteck 1576 - Dr. Johann Bontz 1579 und 1580 - Dr. Johann Michael Fickler [1572] 1585 - Dr. Georg Kirwang 1587 - Dr. Christodorus Engelhardt 1589 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg bzw. seine Kommissare zu Münstereifel 1571 - 1577 - 2. RKG 1577 - 1589 (1426 - 1589) Beweismittel: Schöffenweistum über Scheuren (104-107). Urkunde des Wilhelm von Loen, Graf zu Blankenheim, und der Gräfin Elisabeth von Blankenheim von 1426 über die Verpfändung von Kasselburg an ihren Neffen Graf Eberhard von der Marck (116-125). Lehnbrief des Herzogs Gerhard von Jülich und Berg von 1468 für GrafDietrich von Manderscheid zu Schleiden, Junggraf Kuno (Koin) von Manderscheid zu Blankenheim und seine Gattin Walburge von Horn, die Brüder und Junggrafen Johann und Wilhelm von Manderscheid zu Blankenheim, Söhne des Grafen Dietrich von Manderscheid, die zuvor dem Herzog von Jülich Blankenkeim und Gerolstein sowie Stadt und Burg Schleiden und anderes auftrugen (341-351). Erbteilungsvertrag der Brüder Kuno und Johann, Söhne des Dietrich von Manderscheid und Blankenheim, von 1488 (352-357). Weitere Lehnbriefe der Herzöge von Jülich von 1515 - 1558 (357- 366). Vertrag (Vergleich) von 1567 zwischen den Grafen Dietrich und Hans Gerhard von Manderscheid und Blankenheim über den Pelmer Busch (366- 372). Schadensaufstellung des Hofs oder Gerichts Roedt von 1577 (431-442). Beschreibung: 2 Bde., 11,5 cm; Bd. I: 2,5 cm, 59 Bl., lose, Q 1 - 4, 6 - 8, 10 - 18 und 19*, es fehlt Q 5; Bd. II: 9 cm, 567 Bl., gebunden, Q 9 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:23 MESZ