Reinhard und Eberhard von Hardheim sowie Reinhards Söhne Hans und Werner bekennen, bei ihrem Schwager Hans von Dürn und seiner Frau Anna tausend Gulden geliehen zu haben. Sie geloben, diese tausend Gulden am kommenden Petri Cathedra zurückzuzahlen und am Martinstag einen Zins von 86 Gulden. Sollten sie dies versäumen werden sie Einlager halten in Buchen im Wirtshaus von Fritz Müller oder einem anderen. Hans von Dürn darf in diesem Fall auch bei den von Hardheim und ihren Leuten pfänden ohne damit Unrecht zu tun. Ankündigung der Siegel der Aussteller

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view