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Anweisung: Der am 16. Juli 1842 erlassene Nachtrag zu dem Gesetz vom 6. März über die Erhebung des Chausseegeldes wird hiermit offiziell bekannt gemacht (ein Überweisungsschreiben vom 24. September 1842 anbei)
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Anweisung: Der am 16. Juli 1842 erlassene Nachtrag zu dem Gesetz vom 6. März über die Erhebung des Chausseegeldes wird hiermit offiziell bekannt gemacht (ein Überweisungsschreiben vom 24. September 1842 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1842 September 22
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