Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden; Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland (Bestand)
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BArch B 177
call number: B 177
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft
1950-1993
Geschichte des Bestandsbildners: Gemäß Artikel 28 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (Londoner Schuldenabkommen) wurden zur Regelung von Streitigkeiten ein Schiedsgerichtshof und eine Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden errichtet (BGBl. II 1953 S. 464). Verwaltung und Unterbringung wurden in einem Verwaltungsabkommen geregelt (veröffentlicht im BAnz. Nr. 185/1955). Artikel 5 der Satzung, veröffentlicht als Anhang IX zum Abkommen, bestimmte Bremen zum Sitz der Geschäftsstelle. Zum 15. September 1956 wurde er nach Koblenz verlegt. Der Schiedsgerichtshof bestand aus acht ständigen Mitgliedern. Drei der Mitglieder wurden von den Alliierten und drei von der Bundesrepublik bestellt. Die Anrufung des Schiedsgerichtshofes war ausschließlich den Regierungen der Unterzeichnerstaaten vorbehalten. Für die Regelung der Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der Anlage IV zum Abkommen zwischen Schuldnern und Gläubigern war die Gemischte Kommission zuständig. Ihre Satzung wurde als Anlage X zum Abkommen veröffentlicht. Ihre erste öffentliche Sitzung fand am 8. November 1955 statt. Die Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland wurde aufgrund des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Artikel 7 des Fünften Teils Überleitungsvertrag, BGBl. II 1955 S. 437) errichtet. Ihre Satzung bildete einen Bestandteil des Vertrages (Anhang zum Überleitungsvertrag, BGBl. II 1955 S. 459). Nach Artikel 1 der Satzung wurde die Kommission für die Dauer von zehn Jahren errichtet; die erste Sitzung fand am 9. Nov. 1956 statt. Die aus neun Mitgliedern bestehende Kommission hatte als zweite und letzte Instanz Entscheidungen aus erster Instanz zu prüfen. Wenn eine deutsche Dienststelle, ein zuständiges deutsches Gericht oder eine deutsche Behörde innerhalb eines Jahres nach Einreichen des Antrages keine Entscheidung gefällt hatte, konnte der Antrag innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf des Jahres auch unmittelbar bei der Kommission eingereicht werden. Die Entscheidungen der Kommission ergingen in Form von Urteilen und Verfügungen, die in deutscher, englischer und französischer Sprache ausgefertigt wurden.Die Kommission wurde zum 31. Dez. 1969 aufgelöst. Durch Notenwechsel mit den drei Westmächten im Dez. 1971 wurde die Geschäftstelle des Schiedsgerichtshofes selbst mit der Abwicklung und Aktenverwahrung der Schiedskommission bis zur Übergabe an das Bundesarchiv beauftragt.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Der Bestand gelangte Anfang der 70er Jahre in das Bundesarchiv.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Der Bestand enthält die Unterlagen der Schiedskommission sowie der Schiedsinstanzen: Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden. Abgebende Stellen waren Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden, die nach Auflösung der Schiedskommisson durch Regierungsabkommen (1971) zwischen der Bundesrepublik und den drei Mächten mit der Abwicklung und Aktenverwahrung der Schiedskommission bis zur Übergabe der Unterlagen an das Bundesarchiv beauftragt wurden. Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates vernichtet (lt. Regierungsabkommen war Übergabe an das Archiv des Auswärtigen Amtes vorgesehen). In das Bundesarchiv gelangten seit 1972 in mehreren Abgaben Verfahrensakten und Register sowie Urteilsurschriften. Die letzte Abgabe erfolgte 1993.
Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält fast ausschließlich Einzelfälle (Streitigkeiten in Restitutionsfällen): Klagen, Anträge und Berufungen.
Zitierweise: BArch B 177/...
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Der Bestand gelangte Anfang der 70er Jahre in das Bundesarchiv.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Der Bestand enthält die Unterlagen der Schiedskommission sowie der Schiedsinstanzen: Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden. Abgebende Stellen waren Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden, die nach Auflösung der Schiedskommisson durch Regierungsabkommen (1971) zwischen der Bundesrepublik und den drei Mächten mit der Abwicklung und Aktenverwahrung der Schiedskommission bis zur Übergabe der Unterlagen an das Bundesarchiv beauftragt wurden. Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates vernichtet (lt. Regierungsabkommen war Übergabe an das Archiv des Auswärtigen Amtes vorgesehen). In das Bundesarchiv gelangten seit 1972 in mehreren Abgaben Verfahrensakten und Register sowie Urteilsurschriften. Die letzte Abgabe erfolgte 1993.
Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält fast ausschließlich Einzelfälle (Streitigkeiten in Restitutionsfällen): Klagen, Anträge und Berufungen.
Zitierweise: BArch B 177/...
Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden, 1945-1969
2569 Aufbewahrungseinheiten; 43,9 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Fremde Archive: Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, Kurstraße 33, 10117 Berlin
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 126 Bundesministerium der Finanzen
Amtliche Druckschriften: Entscheidungen der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland, 10 Bde. 1958-1969.- Verfahrensordnung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland.- Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden. Entscheidungen und Gutachten, 7 Bde. 1958, 1959, 1961, 1964, 1965, 1970, 1971/72.
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 126 Bundesministerium der Finanzen
Amtliche Druckschriften: Entscheidungen der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland, 10 Bde. 1958-1969.- Verfahrensordnung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland.- Schiedsgerichtshof und Gemischte Kommission für das Abkommen über deutsche Auslandsschulden. Entscheidungen und Gutachten, 7 Bde. 1958, 1959, 1961, 1964, 1965, 1970, 1971/72.
Besondere Benutzungsbedingungen: Keine.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ
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