Die von der Gemeinde Buch am Ahorn gegen Einzieh- und Gemessung des Ohmgelds allda schuldige Satzung bei alldasigem jährlich vorkommenden gemeinherrschaftlichen Jagen und Fischereien und den statt der Natural-Prästierung mit solchen auf sechs Jahr lang getroffenen Akkord, kraft dessen selbigen jährlich 45 fl. rhein. davon bezahlen solle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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