Pfalzgraf Ludwig bekundet, dass er anstelle seines Vaters Kurfürst Philipp von der Pfalz dessen Hofmeister Johann von Morschheim einerseits und Johann von Löwenstein (Leowenstein) und dessen Ehefrau Margarethe von Gundheim (Guntheim) andererseits wegen ihrer Irrungen über Geldschulden vor seinen Räten verhört hat. Der Hofmeister behauptet, dass er Margarethe für ihre Kleidung etliches Geld geliehen und dieses vormals mit ihrer Mutter und anderen Freunden verrechnet habe. Mit Zustimmung beider Parteien haben die Räte sie dahin vertragen, dass Johann von Löwenstein und seine Ehefrau dem Johann von Morschheim bis St. Georgstag [23.04.] 50 Gulden "an gutem gold" ausrichten oder ihm 2 1/2 Gulden Gülte ablöslich auf Eigengüter versichern, die Erbes-Büdesheim (Erwesbudesheim) am nächsten gelegen sind. Damit sollen die Parteien gänzlich vertragen sein. Johann von Morschheim hat seine Zustimmung versichert, dergleichen Johann von Löwenstein für sich und seine Ehefrau. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung. Pfalzgraf Ludwig kündigt das Sekretsiegel seines Vaters an.
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Pfalzgraf Ludwig bekundet, dass er anstelle seines Vaters Kurfürst Philipp von der Pfalz dessen Hofmeister Johann von Morschheim einerseits und Johann von Löwenstein (Leowenstein) und dessen Ehefrau Margarethe von Gundheim (Guntheim) andererseits wegen ihrer Irrungen über Geldschulden vor seinen Räten verhört hat. Der Hofmeister behauptet, dass er Margarethe für ihre Kleidung etliches Geld geliehen und dieses vormals mit ihrer Mutter und anderen Freunden verrechnet habe. Mit Zustimmung beider Parteien haben die Räte sie dahin vertragen, dass Johann von Löwenstein und seine Ehefrau dem Johann von Morschheim bis St. Georgstag [23.04.] 50 Gulden "an gutem gold" ausrichten oder ihm 2 1/2 Gulden Gülte ablöslich auf Eigengüter versichern, die Erbes-Büdesheim (Erwesbudesheim) am nächsten gelegen sind. Damit sollen die Parteien gänzlich vertragen sein. Johann von Morschheim hat seine Zustimmung versichert, dergleichen Johann von Löwenstein für sich und seine Ehefrau. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung. Pfalzgraf Ludwig kündigt das Sekretsiegel seines Vaters an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 336
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1502 März 31 (uff dorstag nach dem heiligen osterfeirtag)
fol. 503v-504v
Urkunden
Ausstellungsort: Worms
Siegler: Pfalzgraf Ludwig (Sekretsiegel Kurfürst Philipps von der Pfalz)
Siegler: Pfalzgraf Ludwig (Sekretsiegel Kurfürst Philipps von der Pfalz)
Kopfregest: "Vertrag zwischen Johann von Morsheim eins und Johannen von Leowensteins hausfrauen annders teils".
Gundheim, Margarethe von; Schwester Philipps, m. Johann von Löwenstein, erw. 1502
Löwenstein, Johann von; ux. Margarethe von Gundheim, erw. 1502
Erbes-Büdesheim AZ
Worms WO
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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