Die Verweser des Vogtamts und das Gericht der Stadt Stuttgart urteilen zwischen Dr. Philipp Erer, Rat und Vogt zu Stuttgart, als Anwalt König Ferdinands I., Kläger, und Hans Zehender, Hofmeister des Esslinger Spitalhofs zu Hohenheim, Beklagtem, wegen der hohen und niederen Obrigkeit der Herrschaft Württemberg zu Hohenheim. Die Hofmeister und Knechte des halben Hofs zu Hohenheim waren auf das Verbot derer von Esslingen hin weder im Vogteigericht erschienen noch hatten sie den Geboten des Schultheißen zu Plieningen Gehorsam geleistet. Die Richter entscheiden nach Anhören beider Parteien und Vernehmung der Zeugen, des Schultheißen und Gerichts zu Plieningen, des anderen Hofmeiers Gall Replin, des Hans Vigel, des Jakob Biecheler und des Hans Rück, daß Hans Zehender wegen seines Ungehorsams zu seiner bereits erlittenen Strafe noch einen Tag und eine Nacht 'in der Katze' (städt. Gefängnis) büßen und seine aufgelaufenen Unkosten tragen soll.
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Die Verweser des Vogtamts und das Gericht der Stadt Stuttgart urteilen zwischen Dr. Philipp Erer, Rat und Vogt zu Stuttgart, als Anwalt König Ferdinands I., Kläger, und Hans Zehender, Hofmeister des Esslinger Spitalhofs zu Hohenheim, Beklagtem, wegen der hohen und niederen Obrigkeit der Herrschaft Württemberg zu Hohenheim. Die Hofmeister und Knechte des halben Hofs zu Hohenheim waren auf das Verbot derer von Esslingen hin weder im Vogteigericht erschienen noch hatten sie den Geboten des Schultheißen zu Plieningen Gehorsam geleistet. Die Richter entscheiden nach Anhören beider Parteien und Vernehmung der Zeugen, des Schultheißen und Gerichts zu Plieningen, des anderen Hofmeiers Gall Replin, des Hans Vigel, des Jakob Biecheler und des Hans Rück, daß Hans Zehender wegen seines Ungehorsams zu seiner bereits erlittenen Strafe noch einen Tag und eine Nacht 'in der Katze' (städt. Gefängnis) büßen und seine aufgelaufenen Unkosten tragen soll.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 U 390
No. 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 I Stuttgart W, Urkunden
Stuttgart W, Urkunden >> 1 Urkunden >> 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414)
1533 Mai 29 (Do n. Exaudi)
Archiv Stuttgart W. Lade F. 41. Büschel
Urkunden
Esslingen am Neckar ES
Esslingen am Neckar ES; St. Katharinen-Hospital (Spital)
Hohenheim : Stuttgart S
Plieningen : Stuttgart S
Obrigkeit; hohe und niedere
Schiedsspruch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:31 MEZ
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- 1 Urkunden (Gliederung)
- 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414) (Gliederung)