Die Eheleute Blasius Man und Anna Schelm, wohnhaft zu Unter-Schönmattenwag bekunden, auch für ihre Erben und Erbnehmer, dass sie für 100 Gulden Velten Kurz, Bg. zu Hirschhorn, seinen Erben, Erbnehmern oder dem Briefinhaber eine jährliche Gülte von 5 Gulden - auf St. Martin oder binnen acht Tagen vor- oder nachher nach Hirschhorn zu liefern - unwiderruflich verkauft haben. Sie bekunden vor dem Gericht zu Unter-Schönmattenwag, dem Schultheiß Kunz Heubach und den Schöffen Nickel Utzmann, Balthasar Selzer, Paul Schwicker, Nickel Ebhart, Nickel Freymüller, Stephan Feger, Michael Rimwelt und Nickel Fauth, alle Schöffen, ihre genannte Wiese, den Baumgarten und Garten am Haus, Haus und Hof als Unterpfand gesetzt zu haben und ihnen ein Wiederlösungsrecht in Form einer Abschlagszahlung von jeweils 20 Gulden eingeräumt worden sei.

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