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Ulrich Pernel zu Schönreuth beurkundet, an Stelle von Hartung von Egloffstein d.J., Pfleger zu Waldeck, dass die Urteilssprechenden in der Klage des letzteren gegen Peter Heckel wegen nicht erfolgter Verbriefung des Kaufs der Lehen, die der Beklagte auf dem Remelsphuel oberhalb Hauxdorf gehabt hat und das Gut zu Hauxdorf, zu Recht erkannt haben, dass sich der Kläger wegen des erlittenen Schadens an alle Lehen und Güter, die der Beklagte im Landgericht und in der Herrschaft Waldeck hat, halten dürfe. S: Ulrich Pernel zu Schönreuth, Richter

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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