Die von Hermann Riedesel zu Feld geführte Beschwerde über seine Vettern, daß sie sich in den Einkauf, welchen er mit der Gemeinde Stockhausen wegen der Wirtschaft getroffen, eindringen und einen Weinschenk allda errichten wolle, wogegen nach angelegten Verbott exceptio fori declinatoria opponirt und die Sache vor Schiedsfreie gebracht worden