Ausschluß des DAF-Mitgliedes Heinrich HÖNINGHAUSEN, geb. 3.2.1909, Vertreter in Oberhausen, aus der DAF, befristet auf ein halbes Jahr, wegen Diebstahls von Kleidungsstücken aus dem Geschäft eines Juden im Anschluß an die Judenaktion vom 9./10.11.1938 (s.a.: 121-126, 144, 153, 238, 239, 155, 158, 240)