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Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen bekundet, dass er sich auf Rat seiner Freunde, damit seine Kinder desto sicherer bei ihrer Herrschaft und Nahrung v...
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1331 Juli 19
Ausf. Hausarchiv. Außer den gen. Sieglern siegelt nach der Striffelaufschrift Werner v. Reinheim. Auch der Sg.-striffel Eberhards trägt die Namensaufschrift. Die Sg, der Grafen Wilhelm und Heinrich mit Rücksg., das Sg. Graf Adolfs fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescr. 1331 des fridagis vor sand Marien Magdalenin dach
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen bekundet, dass er sich auf Rat seiner Freunde, damit seine Kinder desto sicherer bei ihrer Herrschaft und Nahrung verblieben, nach Rheinfels, Reichenberg, Katzenelnbogen, Zwingenberg, Dornberg und Darmstadt begeben und den dortigen Burggrafen, Pförtnern, Turmknechten und anderen geschworenen Knechten gemeinsam mit seinem Schwager Gottfried v. Waldeck, Domherren zu Mainz, den Eid abgenommen hat, dass sie keinen seiner Söhne oder Lehnserben auf eines von diesen Schlössern lassen, wenn der Betreffende nicht dazu ermächtigt ist. Versucht es einer böswilligerweise trotzdem, sollen die Festen vor ihm bewahrt werden. Zur Sicherung des Unterhaltes seiner Lehnserben nach seinem Tode gebietet er, dass keiner von diesen weder im Kleinen noch im Großen etwas weggibt, es sei denn mit Wissen seiner (Graf Wilhelms) Schwäger, der Grafen Heinrich, Adolf, Gottfried, Eberhard und Ludwig v. Waldeck, Brüdern. Diese haben ihm auf seine Bitte gelobt, dass sie keinem Lehnserben eine Feste in seine Gewalt geben, es sei denn in Ubereinstimmung mit dieser Urkunde. Nach seinem Tode soll nur einer seiner Lehnserben Herr der Herrschaft sein, zunächst sein ältester Sohn Wilhelm, nach dessen Tode sein (Graf Wilhelms) Sohn Diether und nach dessen Ableben jeweils der Älteste. Die Schwäger geloben ferner nach seinem Tode nur einen zum Lehnserben der Herrschaft zu machen und das soll der Älteste sein. Wilhelm, der älteste Sohn, hat gelobt, dieses alles zu halten. Graf Wilhelm gebietet ferner, dass auch alle zukünftigen Amtleute in seinen Festen diese Urkunde in gleicher Weise beschwören, wie es die jetzigen getan haben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller und seine genannten Schwäger
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 30 Kopie (14. Jh.); Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171 C 825 und 1023 - Kopie (16. Jh.); Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 52 v - Koll. Kopie (16. Jh.); Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen; Ziegenhainer Repertorium V fol. 291; Kasseler Repertorium I S. 267
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 193 (zu Juni 19); Danach verzeichnet: Sauer, Nass. Urkundenbuch 1958.