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Verordnung: Aus dem Geschäftsgang der Justizämter wird ersehen, dass rechtsunkundige Parteien nach der Urteilseröffnung in der Regel ungenügende Folgerungen ziehen, die später zu Verzögerungen und unnötigen Kosten führen. Bei Bescheidseröffnungen ist deshalb auf Notfristen aufmerksam zu machen (eine Empfangsbescheinigung anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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