Toenys Doutzenbaich, Statthalter, und die Laten Wyllem Indenmen und Johan Pelsers vom Lehnhof Eygelshoven, verordnet auf Befehl des Junkers Wylhelm van Tzevell,beurkunden, daß Vaes van Eygelshoven und seine Frau Noelle jährlich eine Erbrente von 1 Mudde Roggen an Lenart Schefflers zu zahlen schuldig sind, da Lenart der Vormund seiner Enkelkinder - der Kinder seines Sohnes Jan - ist. Die Rente ist mit 20 Gulden ablösbar.