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Verordnung: Einberufung der Landstände auf Mittwoch den 3. November, um nach dem lang anhaltenden Krieg mit vielen Kontributionen und der großen Schuldenlast wieder Handel und Wandel im Lande zu erreichen
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Verordnung: Einberufung der Landstände auf Mittwoch den 3. November, um nach dem lang anhaltenden Krieg mit vielen Kontributionen und der großen Schuldenlast wieder Handel und Wandel im Lande zu erreichen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.2 Landständische Verfassung, Landtag
Battenberg, 1700 September 18
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