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Geheimer Rat: Die Transferierung freier Steuerkapitalien auf unfreie Güter ist nicht gestattet. Noch bestehende Privilegien in dieser Hinsicht sind ungültig, sofern sie nicht ausdrücklich bestätigt wurden (Druck)
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Darmstadt, 1787 November 7
Sachakte
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