Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die Untertanen des Friedrich von Fleckenstein von Madenburg, Freiherr zu Dagstuhl, im oberen Ried in den Dörfern Guisenheim, Roppenheim, Röschwoog, Forstfeld, Kauffenheim (Kochenheim), Runzenheim, Auenheim, Dengolsheim und Stattmatten bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, sie wie die Seinen zu schirmen, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Hofrichtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er behält sich vor, dass zum Schirm der Leute gegen beide Parteien keine Verpflichtung besteht, falls er mit Friedrich von Fleckenstein in Irrungen gerät (zuthund gewonnen oder zu irrung komen). Darüber hinaus nimmt er sich von der Verpflichtung zum Ersatz für erlittene Schäden der armen Leute in der Zeit des Schirms aus. Für den Schirm sollen diese jährlich zu Weihnachten 100 Malter Hafer zinsen und an seinen Zollschreiber zu Selz reichen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die Untertanen des Friedrich von Fleckenstein von Madenburg, Freiherr zu Dagstuhl, im oberen Ried in den Dörfern Guisenheim, Roppenheim, Röschwoog, Forstfeld, Kauffenheim (Kochenheim), Runzenheim, Auenheim, Dengolsheim und Stattmatten bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, sie wie die Seinen zu schirmen, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Hofrichtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er behält sich vor, dass zum Schirm der Leute gegen beide Parteien keine Verpflichtung besteht, falls er mit Friedrich von Fleckenstein in Irrungen gerät (zuthund gewonnen oder zu irrung komen). Darüber hinaus nimmt er sich von der Verpflichtung zum Ersatz für erlittene Schäden der armen Leute in der Zeit des Schirms aus. Für den Schirm sollen diese jährlich zu Weihnachten 100 Malter Hafer zinsen und an seinen Zollschreiber zu Selz reichen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 170
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1471 November 22 (uff fritag nach Elizabeth)
fol. 118r [alt: 100r]
Urkunden
Ausstellungsort: Bischweiler
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie des von Fleckstein armenlut und dorffer in Offriet in schirme genommen sint".
Fleckenstein-Dagstuhl, Friedrich d. A. von; 1472 geistesschwach, 1482 tot
Auenheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Bischweiler = Bischwiller, Dep. Bas-Rhin [F]
Dengolsheim : Sesenheim-Dengolsheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Forstfeld, Dep. Bas-Rhin [F]
Guisenheim, aufgeg. in Roeschwoog, Dep. Bas-Rhin [F]
Kauffenheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Roppenheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Röschwoog = Roeschwoog, Dep. Bas-Rhin [F]
Runzenheim = Rountzenheim, Dep. Bas-Rhin [F]
Selz = Seltz, Dep. Bas-Rhin [F]
Stattmatten, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:09 MESZ
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