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Verordnung: Um die Bevölkerung des Landes Hessen in die Zollvereinsstaaten aufnehmen zu können, muss im Monat Dezember 1846 eine Volkszählung durchgeführt werden. Wie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist, ist aus vorliegender Verordnung genau zu erkennen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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