Hans Graf ("Grauf") von Schregsberg ("Schreksberg") als "Gemeiner" oder unparteiischer Vorsitzender beurkundet Spruch eines Schiedsgerichts, dem neben ihm als von den Parteien ernannte Schiedsleute angehören Martin Elsässer, oberster Büttel in Ravensburg, Konz Wygen aus der Rüti (=Reute), Klaus Stoß, Bürger zu Ravensburg, und Hans Stotz von Sieberatsreute ("Sybrantzrütin"). In der vorher beim Gericht Waldburg anhängigen Sache streiten sich Konrad Wocher von Hargarten und Klaus Jos zu Wagenbach, Heiligenpfleger in Bodnegg, sowie ihr Hintersasse Hans Jos in Körflimos (=Kerlenmoos) einerseits, Hans und Jörg Kegel von Körflimos andererseits. Gegenstand des Streits ist das Eigentum an einem Brunnen, der unten im Dorf steht. Die Schiedsleute entscheiden nach Zeugenverhör, daß er sich auf dem Boden des Heiligenguts befindet. Sie erkennen außerdem, daß ein nach Waldburg gehörendes, derzeit nicht bezimmertes Gütlein das Nutzungsrecht am streitigen Brunnen haben soll, wenn es wieder bewirtschaftet wird.
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Hans Graf ("Grauf") von Schregsberg ("Schreksberg") als "Gemeiner" oder unparteiischer Vorsitzender beurkundet Spruch eines Schiedsgerichts, dem neben ihm als von den Parteien ernannte Schiedsleute angehören Martin Elsässer, oberster Büttel in Ravensburg, Konz Wygen aus der Rüti (=Reute), Klaus Stoß, Bürger zu Ravensburg, und Hans Stotz von Sieberatsreute ("Sybrantzrütin"). In der vorher beim Gericht Waldburg anhängigen Sache streiten sich Konrad Wocher von Hargarten und Klaus Jos zu Wagenbach, Heiligenpfleger in Bodnegg, sowie ihr Hintersasse Hans Jos in Körflimos (=Kerlenmoos) einerseits, Hans und Jörg Kegel von Körflimos andererseits. Gegenstand des Streits ist das Eigentum an einem Brunnen, der unten im Dorf steht. Die Schiedsleute entscheiden nach Zeugenverhör, daß er sich auf dem Boden des Heiligenguts befindet. Sie erkennen außerdem, daß ein nach Waldburg gehörendes, derzeit nicht bezimmertes Gütlein das Nutzungsrecht am streitigen Brunnen haben soll, wenn es wieder bewirtschaftet wird.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 190
fasc. 007 n. 19
03913
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1438 Juli 17 (an dornstag vor sant Marien Magdalenen tag)
25 x 31 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Graf ("Grauf") von Schregsberg ("Schreksberg")
Empfänger: Hans Jos in Körflimos (=Kerlenmoos)
Siegler: Jos Lanz, Ammann zu Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Empfänger: Hans Jos in Körflimos (=Kerlenmoos)
Siegler: Jos Lanz, Ammann zu Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Elsässer, Martin
Graf, Hans
Grauf(f) s. Graf
Jos, Hans
Jos, Klaus
Kegel, Hans
Kegel, Jörg
Lanz, Jos, Ammann
Stoß, Klaus
Stotz, Hans
Wocher, Konrad
Wygen, Konz
Bodnegg RV; Heiligenpfleger
Hargarten : Bodnegg RV; Einwohner
Kerlenmoos : Bodnegg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Reute : Waldburg RV; Einwohner
Schregsberg : Grünkraut RV; Einwohner
Sieberatsreute : Waldburg RV; Einwohner
Wagenbach = Ober- und Unterwagenbach : Bodnegg RV; Einwohner
Waldburg RV
Waldburg RV; Ammann
Waldburg RV; Gericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:20 MEZ
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