Stephan Frank(Franckh) zu Vaihingen, wegen Eidbruchs u.verschwenderischen Lebenswandels erneut daselbst gef. und peinlich angegeklagt, jedoch in Anbetracht seiner Frau und Kinder sowie seiner ganzen Freundschaft auf seine zugesagte Besserung hin mit der Strafe belegt, noch 14 Tage im Turm bei Wasser und Brot zu büßen und danach seine Atzung und die anderen Unkosten selbst zu bezahlen, sich jeder Zeche, jeden Spiels und des Tragens aller Wehr zu enthalten, sein Leben lang die Markung Vaihingen nicht mehr zu verlassen, außer um auf seine außerhalb liegenden Güter zu gehen, auch diese möglichst zu vertauschen oder zu verkaufen, gelobt eidlich, nach diesem Urteil gehorsam zu leben, sich seines unordentlichen Haushaltens zu enthalten, und schwört U.