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Urteil des Hofgerichts im Streit über den Zehnten zu Eimelrod
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Urteil des Hofgerichts zu Hessen im Streit zwischen Friedrich von Padberg und den Kindern seines verstorbenen Bruders Philipp als Klägern und den Vorstehern und der ganzen Gemeinde zu Eimelrod als Beklagte um den Zehnten zu Eimelrod: Die beklagte Gemeinde wird verurteilt, den aus vier Jahren [1567-1570] rückständigen Getreide- und Heuzehnten zu Eimelrod den Klägern entweder in Naturalien oder, nach unparteiischer Schätzung, in Geld zu erstatten. Die Zehntrechte der Pfarrei und anderer Berechtigter bleiben gewahrt. Die Gerichtskosten sollen gegeneinander aufgerechnet und verglichen werden. [Akzession: 86/1976]