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Anweisung: Am 12. des Monats ist bekannt gemacht worden, dass an die Kaiserlich Französischen Dienstbehörden keine Schreiben unfrankiert abgesandt werden dürfen. Andererseits sind ankommende unfrankierte Kaiserlich Französische Schreiben unweigerlich anzunehmen und das darauf haftende Porto zu bezahlen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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