Jakob Heyd, Johannes Hausen und Georg Mayer, Brüder des Predigerkonvents zu Stuttgart, daselbst gef., weil sie unlängst wider ihre Profeß und Religion zum öffentlichen Ärgernis des Nachts in weltlicher Kleidung aus ihrem Kloster hinausgegangen und an "sündtliche Ort" gegangen waren, auch in den Konvent Unruhe gebracht und ihre Mitbrüder am Leben bedroht und geschmäht hatten, jedoch statt der verwirkten Strafe auf vielfältige Fürbitten begnadigt und mit der Auflage freigel., sich unverzüglich und bei Verlust ihres Lebens in ihre Ordenskonvente zurückzubegeben,nämlich J. Heyd nach Basel, J. Hausen nach Bern und G. Mayer nach Kolmar, dort ein priesterliches, würdiges Leben zu führen und vor Ablauf von 6 Jahren diese Klöster nicht mehr zu verlassen bzw. das Fürstentum Württemberg nicht mehr zu betreten, geloben auf das Evangelium, diese Artikel unverbrüchlich zu halten, und schwören U.