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Hans Beck, Bürger zu Dornheim, gef. weil er seine Urfehde (die er wegen Aufruhr, häufiger Betrunkenheit und Misshandlung von Frau und Kind schwören mußte) und sein Versprechen (in keine öffentliche Zeche mehr zu gehen und Waffe mit sich zu führen, ausser einem abgebrochenen Brotmesser) nicht gehalten hat und viel Zank und Streit verursacht hat, verpflichtet sich, nachdem er von Martin Epp, Untervogt zu Dornstetten begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen, alle Versprechungen aus der ersten Urfehde zu erfüllen und schwört wieder U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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