Amtsgericht Wiesloch (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 307
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Amtsgerichte, Notariate (mit Amtsrevisoraten) >> Wiesloch
1814-1969
Inhalt und Bewertung
Straf- und Zivilprozess; freiwillige Gerichtsbarkeit; Vormundschaft/Pflegschaft (u.a. Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch)
Behördengeschichte: Durch das erste Organisationsedikt vom 4. Februar 1803 wurde in Baden eine dreistufige Gerichtsorganisation begründet mit dem Oberhofgericht (seit 1879 Oberlandesgericht) an der Spitze, den Hof- bzw. Kreisgerichten (seit 1879 Landgerichte) als mittlerer Instanz und den Ämtern (ab 1809 Bezirksämter bzw. standesherrliche Ämter) als unterer Instanz. Auf der untersten Stufe waren also Gerichtsbarkeit und Verwaltung nicht getrennt, bis durch die "Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz" vom 18. Juli 1857 mit Wirkung zum 1. September 1857 selbstständige Amtsgerichte errichtet wurden. Ihnen oblagen Aufgaben der streitigen bürgerlichen Gerichtsbarkeit bis zu einem Streitwert von 200 Gulden, der Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Vergehen bis zu einer Strafhöhe von 8 Wochen Freiheitsstrafe bzw. 300 Gulden Geldstrafe sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf dem letztgenannten Gebiet waren die Amtsgerichte nicht unmittelbare Kompetenz-Nachfolger der Bezirksämter, sondern der Amtsrevisorate, die im Jahr 1809 für jedes Bezirks- bzw. Stadtamt für Aufgaben des Rechnungswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt worden waren. Die Amtsrevisoren wurden 1857 den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet, 1864 wurden sie ihnen als Gerichtsnotare unterstellt. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Justiz im Jahr 1879 die Gerichtsnotare ausgegliedert und es entstanden eigenständige staatliche Notariate. Die Sprengel der Amtsgerichte waren bzw. blieben im Lauf der Zeit nicht deckungsgleich mit den Bezirken der Ämter, deren Organisationsveränderungen durch Zusammenlegungen und Umgliederungen einzelner Orte sie nicht unbedingt mitvollzogen. Die Zahl der ursprünglich 66 Amtsgerichte wurde in den Jahrzehnten nach ihrer Gründung durch Auflösung einzelner kleinerer Gerichte zwar etwas reduziert, blieb aber bis zur großen Verwaltungsreform der 1970er Jahre im Vergleich zu anderen Behördenzweigen verhältnismäßig stabil. Das kurpfälzische Wiesloch kam 1803 zu Baden und wurde danach Sitz eines Bezirksamtes und somit eines Gerichts der Unterstufe. Als 1938 das Bezirkamt Wiesloch aufgelöst und dem Landkreis Heidelberg (seit 1973 Rhein-Neckar-Kreis) zugeschlagen wurde, blieb Wiesloch Sitz eines Amtsgerichts. Zu seinem Sprengel gehören heute die Gemeinden Dielheim (mit den Ortsteilen Horrenberg, Balzfeld, Unterhof, Oberhof), Rauenberg (mit Rotenberg, Malschenberg), Mühlhausen (mit Rettigheim, Tairnbach), St, Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch (mit Baiertal, Schatthausen, Frauenweiler).
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes kamen durch verschiedenen Zugänge seit 1897 ins Generallandesarchiv Karlsruhe. Von kleineren Ausnahmen abgesehen wurden seit 1960 die Neuzugänge nicht mehr in den Grundbestand 307 eingefügt, weil die jüngeren Akten strukturell nicht in die überkommene alte Aktenordnung eingepasst werden können, sondern wurden zu eigenen Zugangsbeständen formiert. Der Bestand 307 war durch eine über Jahrzehnte hinweg entstandene Zettelkartei erschlossen. Im Jahr 2021 wurde die Kartei durch Frau Sandra Schleinitz konvertiert. Die Redaktionsarbeiten lagen beim Unterzeichneten. Im Zuge der Konversion des Karteifindmittels wurde ein Aktenzugang des Jahres 1978, der ältere Unterlagen beinhaltete, in den Grundbestand integriert. Eingearbeitet wurden außerdem Akten, die in einer Ablieferung eines Gesundheitsamts enthalten waren, provenienzgerecht dem Bestand 307 eingefügt; es handelt sich hauptsächlich um ältere Vormundschafts- und Pflegschaftsakten kranker Menschen, die für erbgesundheitliche Maßnahmen der NS-Zeit verwendet worden waren und die die Überlieferung vor allem des Psychiatrischen Landeskrankenhauses Wiesloch ergänzen können. Der Grundbestand 307 beinhaltet die älteste Überlieferungsschicht des Amtsgerichts Wiesloch. Akten aus der Zeit vor dem Anfall an Baden sind in Bestand 307 im Gegensatz zu den meisten anderen Grundbeständen der Amtsgerichte im Generallandesarchiv nicht vorhanden. Karlsruhe, im Mai 2022 Dr. Martin Stingl
Straf- und Zivilprozess; freiwillige Gerichtsbarkeit; Vormundschaft/Pflegschaft (u.a. Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch)
Behördengeschichte: Durch das erste Organisationsedikt vom 4. Februar 1803 wurde in Baden eine dreistufige Gerichtsorganisation begründet mit dem Oberhofgericht (seit 1879 Oberlandesgericht) an der Spitze, den Hof- bzw. Kreisgerichten (seit 1879 Landgerichte) als mittlerer Instanz und den Ämtern (ab 1809 Bezirksämter bzw. standesherrliche Ämter) als unterer Instanz. Auf der untersten Stufe waren also Gerichtsbarkeit und Verwaltung nicht getrennt, bis durch die "Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz" vom 18. Juli 1857 mit Wirkung zum 1. September 1857 selbstständige Amtsgerichte errichtet wurden. Ihnen oblagen Aufgaben der streitigen bürgerlichen Gerichtsbarkeit bis zu einem Streitwert von 200 Gulden, der Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Vergehen bis zu einer Strafhöhe von 8 Wochen Freiheitsstrafe bzw. 300 Gulden Geldstrafe sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf dem letztgenannten Gebiet waren die Amtsgerichte nicht unmittelbare Kompetenz-Nachfolger der Bezirksämter, sondern der Amtsrevisorate, die im Jahr 1809 für jedes Bezirks- bzw. Stadtamt für Aufgaben des Rechnungswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt worden waren. Die Amtsrevisoren wurden 1857 den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet, 1864 wurden sie ihnen als Gerichtsnotare unterstellt. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Justiz im Jahr 1879 die Gerichtsnotare ausgegliedert und es entstanden eigenständige staatliche Notariate. Die Sprengel der Amtsgerichte waren bzw. blieben im Lauf der Zeit nicht deckungsgleich mit den Bezirken der Ämter, deren Organisationsveränderungen durch Zusammenlegungen und Umgliederungen einzelner Orte sie nicht unbedingt mitvollzogen. Die Zahl der ursprünglich 66 Amtsgerichte wurde in den Jahrzehnten nach ihrer Gründung durch Auflösung einzelner kleinerer Gerichte zwar etwas reduziert, blieb aber bis zur großen Verwaltungsreform der 1970er Jahre im Vergleich zu anderen Behördenzweigen verhältnismäßig stabil. Das kurpfälzische Wiesloch kam 1803 zu Baden und wurde danach Sitz eines Bezirksamtes und somit eines Gerichts der Unterstufe. Als 1938 das Bezirkamt Wiesloch aufgelöst und dem Landkreis Heidelberg (seit 1973 Rhein-Neckar-Kreis) zugeschlagen wurde, blieb Wiesloch Sitz eines Amtsgerichts. Zu seinem Sprengel gehören heute die Gemeinden Dielheim (mit den Ortsteilen Horrenberg, Balzfeld, Unterhof, Oberhof), Rauenberg (mit Rotenberg, Malschenberg), Mühlhausen (mit Rettigheim, Tairnbach), St, Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch (mit Baiertal, Schatthausen, Frauenweiler).
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes kamen durch verschiedenen Zugänge seit 1897 ins Generallandesarchiv Karlsruhe. Von kleineren Ausnahmen abgesehen wurden seit 1960 die Neuzugänge nicht mehr in den Grundbestand 307 eingefügt, weil die jüngeren Akten strukturell nicht in die überkommene alte Aktenordnung eingepasst werden können, sondern wurden zu eigenen Zugangsbeständen formiert. Der Bestand 307 war durch eine über Jahrzehnte hinweg entstandene Zettelkartei erschlossen. Im Jahr 2021 wurde die Kartei durch Frau Sandra Schleinitz konvertiert. Die Redaktionsarbeiten lagen beim Unterzeichneten. Im Zuge der Konversion des Karteifindmittels wurde ein Aktenzugang des Jahres 1978, der ältere Unterlagen beinhaltete, in den Grundbestand integriert. Eingearbeitet wurden außerdem Akten, die in einer Ablieferung eines Gesundheitsamts enthalten waren, provenienzgerecht dem Bestand 307 eingefügt; es handelt sich hauptsächlich um ältere Vormundschafts- und Pflegschaftsakten kranker Menschen, die für erbgesundheitliche Maßnahmen der NS-Zeit verwendet worden waren und die die Überlieferung vor allem des Psychiatrischen Landeskrankenhauses Wiesloch ergänzen können. Der Grundbestand 307 beinhaltet die älteste Überlieferungsschicht des Amtsgerichts Wiesloch. Akten aus der Zeit vor dem Anfall an Baden sind in Bestand 307 im Gegensatz zu den meisten anderen Grundbeständen der Amtsgerichte im Generallandesarchiv nicht vorhanden. Karlsruhe, im Mai 2022 Dr. Martin Stingl
1322 Akten (Nr. 1-1320)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ