Stoffel Schweicker aus Angelloch in der Pfalz, wegen mehrerer gen. Diebstähle und wegen Hehlerei zuerst in Bruchsal, wo er ausbrach, dann zu Vaihingen gef., vom dortigen Untervogt peinlich beklagt und vom Stadtgericht unter Berücksichtigung seiner Jugend dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter eine halbe Stunde an den Pranger stellen, danach beide Ohren abschneiden und zum Kirch- und Mühltor mit Ruten schlagen, er selbst aber sich verschreiben solle, zeitlebens nicht aus dem Angellocher Zehnten fortzugehen, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel anzunehmen und zu befolgen, unverzüglich in seinen Heimatort zu gehen und sich fromm und derart wohl zu verhalten, daß seine Schuld abgetragen werde, und schwört U.