Abt. 53 Landesverwaltung für das Herzogtum Schleswig 1849-1851 und Dänischer Regierungskommissar 1850-1851 (Bestand)
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Abt. 53
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Schleswig-Holstein insgesamt bis 1867
(1833-) 1848-1852
Enthält: Justiz; Polizei; Schule; Zoll; Post; Schifffahrt; Militär; Journale; Protokolle.
Geschichte des Bestandsbildners: Als Folge des Waffenstillstands von Berlin wurde am 25. August 1849 für das Herzogtum Schleswig eine preußisch-dänische Landesverwaltung mit Sitz in Flensburg eingerichtet. Sie stand unter der Leitung des dänischen Kammerherrn Friedrich Ferdinand von Tillisch und des preußischen Regierungsvizepräsidenten Botho Heinrich Graf zu Eulenburg. Als Vermittler wurde ihnen der britische Oberst George Lloyd Hodges beigeordnet. Nachdem am 2. Juli 1850 der Berliner Frieden zwischen Preußen und Dänemark geschlossen worden war, wurde die Landesverwaltung aufgelöst. Der dänische König ernannte von Tillisch am 13. Juli 1850 zum außerordentlichen Regierungskommissar für die Zivilverwaltung des Herzogtums Schleswig. Ab dem 5. März 1851 leitete von Tillisch dann auch das nachfolgende Ministerium für das Herzogtum Schleswig.
Bestandsgeschichte: Das Landesarchiv beherbergt nur einen kleinen Teil der Überlieferung.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein Nr. 99: Online open access: https://dx.doi.org/10.15460/HUP.LASH.99.105
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 53 Nr. 1
Geschichte des Bestandsbildners: Als Folge des Waffenstillstands von Berlin wurde am 25. August 1849 für das Herzogtum Schleswig eine preußisch-dänische Landesverwaltung mit Sitz in Flensburg eingerichtet. Sie stand unter der Leitung des dänischen Kammerherrn Friedrich Ferdinand von Tillisch und des preußischen Regierungsvizepräsidenten Botho Heinrich Graf zu Eulenburg. Als Vermittler wurde ihnen der britische Oberst George Lloyd Hodges beigeordnet. Nachdem am 2. Juli 1850 der Berliner Frieden zwischen Preußen und Dänemark geschlossen worden war, wurde die Landesverwaltung aufgelöst. Der dänische König ernannte von Tillisch am 13. Juli 1850 zum außerordentlichen Regierungskommissar für die Zivilverwaltung des Herzogtums Schleswig. Ab dem 5. März 1851 leitete von Tillisch dann auch das nachfolgende Ministerium für das Herzogtum Schleswig.
Bestandsgeschichte: Das Landesarchiv beherbergt nur einen kleinen Teil der Überlieferung.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein Nr. 99: Online open access: https://dx.doi.org/10.15460/HUP.LASH.99.105
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 53 Nr. 1
1 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ