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Bruder Heinrich, Bischof von Rhaedestum (Redestonensis), Vikar in pontificalibus des Erzbischofs Wickbold von Köln, erteilt allen, welche die Kirc...
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Urk. 32 Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II]
Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II] >> 1280-1374
1299 Februar 22
Ausfert. Pergt., das an braunem Seidenfaden angehängte Siegel ist abgerissen. - Rückw. Rubrum d. 14. Jahrh.: Littera omnibus nobis benefacientibus 40 dies indulgentiarum.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Colonie, in cath. St. Petri ap., anno 1298.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bruder Heinrich, Bischof von Rhaedestum (Redestonensis), Vikar in pontificalibus des Erzbischofs Wickbold von Köln, erteilt allen, welche die Kirche oder das Bethaus (oratorium) der Karmeliterbrüder des Hauses in Kassel (Cassele), um darin zu beten, betreten, oder welche für die Fabrik des Hauses beisteuern oder testamentarisch den Brüdern Legate vermachen oder von den Brüdern das Wort Gottes hören, einen Ablaß von 40 Tagen für schwere Vergehen (criminalium), die Zustimmung des Diözesans vorausgesetzt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 602.