Gobel Royschin, Heinrich von Stocke, Daniel von Mülheim (Molenheym) und sämtliche Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Gobel Slitart und seine Ehefrau Gertrud, Bürger zu Bonn, bekannt haben, dass sie eine Erbgülte von 6 Mark Pfenniggeld Kölner Pagaments an Johann von Fischenich (Vysche-), Kanoniker zu Bonn, für eine ihnen bezahlte Geldsumme verkauft haben. Sie haben ihm die Gülte angewiesen zum einen auf ihr kleines Haus am Bonner Markt unmittelbar neben Pipergans Haus gegenüber der Bonngasse (Bungassen) - Dietrich von Königshoven (Koninxhouen), Vikar zu Bonn, ist Lehnherr des Hauses; man zahlt ihm jährlich davon zu Zins 1 Mark kölnisch zuo burglene -, zum andern auf 1 1/2 Viertel Wingert, gelegen in me Sulgenroide beim Wingert des Thiele Horn - Aleid, Ehefrau Abels des Durren ist Lehnfrau dieses Wingerts; man zahlt ihr jährlich davon zu Zins 6 Pfennige kölnisch. Die Eheleute haben Haus und Wingert vor Schöffen, Lehnherrn und Lehnfrau dem Kanoniker aufgetragen, und er hat dieses Erbe vom Lehnherrn und von der Lehnfrau nach deren Aussage erworben. Dann hat Johann dasselbe Erbe den Eheleuten wiederum zu Erbbesitz geliehen für die Erbgülte von 7 Mark und 6 Pfennigen kölnisch, zahlbar jährlich am Martinstag [11. November]. Und Johannd bzw. seine Erben verrichten davon 1 Mark dem Lehnherrn des Hauses und 6 Pfennige der Lehnfrau des Wingerts. - Die Schöffen kündigen auf Bitten und Geheiß der Parteien ihr gemeines Siegel an. Gegeven 1356 in me halfen Aprylle.