Freudental, Stabsamt der Kammerschreiberei (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 135
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Kammerschreibereiämter
1736-1807 (Va ab 1669, Na bis 1847)
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Akten des Stabsamt Freudental, das seit dem Ankauf durch die württembergischen Herzöge - von mehreren Besitzwechseln unterbrochen - zum Kammerschreibereigut, später Hofkammergut des Hauses Württemberg gehörte. Vorhanden sind Amtsrechnungen, Lagerbücher sowie einige insbesondere den Gefälleeinzug betreffende Akten. Weitere Archivalien der gleichen Provenienz werden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt.
Vorbemerkung: Durch den Bayerischen Erbfolgekrieg kam das ursprünglich badische, seit 1463 in kurpfälzischem Pfandbesitz befindliche Freudental 1504 erstmals an Württemberg. 1506 gelangte es durch Tausch in adeligen Besitz und gehörte später zum Kanton Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft. Die Ortsherrschaft zerfiel bald in mehrere Teile, von denen Herzog Ludwig von Württemberg einen im Jahre 1574 erwarb, aber schon 1580 wieder verkaufte. Zum dritten Mal faßte Württemberg hier Fuß, als 1685 Herzogadministrator Friedrich Karl das adelige Gut und Dorf Freudental kaufte; allein 1692 ging der Besitz wiederum in adelige Hände über. Unter den mehrfach wechselnden adeligen Besitzern ist die Reichsgräfin von Würben, geb. von Grävenitz, die bekannteste; von ihr gelangte Freudental 1736 zum vierten Mal und nunmehr endgültig an Württemberg. Seit 1736 gehörte das Stabsamt Freudental zum Kammerschreibereigut des Herzoglichen Hauses, seit 1807 war es "Cameralverwaltung der Hof- und Domänenkammer" (später Hofkameralamt) und gehörte zum Hofkammergut des Königshauses. Die hiernach verzeichneten Archivalien wurden im 19. Jahrhundert beim Hofkameralamt Freudental verwahrt. Von Schloß Monrepos gelangten sie im Frühjahr 1961 als Depositum der Herzoglichen Hofkammer an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Sie umfassen 23 Bände und 8 Büschel Akten = 1,2 lfd. m. Archivalien gleicher Provenienz finden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen A 434 (Stabsamt Freudental) und F 800 (Hofkameralämter), im Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Bestand A 396 (Amt Sachsenheim mit Freudental). Der Stuttgarter Bestand A 396 enthält auch einen großen Teil der Pergamenturkunden - freilich nicht alle -, die in dem hiernach verzeichneten Band 17 in abschriftlicher Überlieferung vorliegen. Weitere Akten des Hofkameralamts Freudental lagern noch im Schloß Monrepos. Ludwigsburg, April 1961 Dr. W. Grube
Der Bestand enthält Akten des Stabsamt Freudental, das seit dem Ankauf durch die württembergischen Herzöge - von mehreren Besitzwechseln unterbrochen - zum Kammerschreibereigut, später Hofkammergut des Hauses Württemberg gehörte. Vorhanden sind Amtsrechnungen, Lagerbücher sowie einige insbesondere den Gefälleeinzug betreffende Akten. Weitere Archivalien der gleichen Provenienz werden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt.
Vorbemerkung: Durch den Bayerischen Erbfolgekrieg kam das ursprünglich badische, seit 1463 in kurpfälzischem Pfandbesitz befindliche Freudental 1504 erstmals an Württemberg. 1506 gelangte es durch Tausch in adeligen Besitz und gehörte später zum Kanton Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft. Die Ortsherrschaft zerfiel bald in mehrere Teile, von denen Herzog Ludwig von Württemberg einen im Jahre 1574 erwarb, aber schon 1580 wieder verkaufte. Zum dritten Mal faßte Württemberg hier Fuß, als 1685 Herzogadministrator Friedrich Karl das adelige Gut und Dorf Freudental kaufte; allein 1692 ging der Besitz wiederum in adelige Hände über. Unter den mehrfach wechselnden adeligen Besitzern ist die Reichsgräfin von Würben, geb. von Grävenitz, die bekannteste; von ihr gelangte Freudental 1736 zum vierten Mal und nunmehr endgültig an Württemberg. Seit 1736 gehörte das Stabsamt Freudental zum Kammerschreibereigut des Herzoglichen Hauses, seit 1807 war es "Cameralverwaltung der Hof- und Domänenkammer" (später Hofkameralamt) und gehörte zum Hofkammergut des Königshauses. Die hiernach verzeichneten Archivalien wurden im 19. Jahrhundert beim Hofkameralamt Freudental verwahrt. Von Schloß Monrepos gelangten sie im Frühjahr 1961 als Depositum der Herzoglichen Hofkammer an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Sie umfassen 23 Bände und 8 Büschel Akten = 1,2 lfd. m. Archivalien gleicher Provenienz finden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen A 434 (Stabsamt Freudental) und F 800 (Hofkameralämter), im Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Bestand A 396 (Amt Sachsenheim mit Freudental). Der Stuttgarter Bestand A 396 enthält auch einen großen Teil der Pergamenturkunden - freilich nicht alle -, die in dem hiernach verzeichneten Band 17 in abschriftlicher Überlieferung vorliegen. Weitere Akten des Hofkameralamts Freudental lagern noch im Schloß Monrepos. Ludwigsburg, April 1961 Dr. W. Grube
31 Bände (1,2 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET