Fachschaft Biologie (Bestand)
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UAT 790/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> F Studierende >> Fa Studentenschaft >> Fa 3 Fachschaften >> Fachschaften, Fakultät für Biologie
1963-2013
Bestandsbeschreibung: Übernommen: 2016.
Einleitung
2016 übernahm das Universitätsarchiv Tübingen von der Fachschaft Biologie Unterlagen der studentischen Selbstverwaltung der Jahre 1963-2013. Aus den ursprünglich 9 lfm wurden nicht archivwürdige Teile, v.a. Rechnungen und Quittungen der Fachschaft, Flugschriften anderer Universitäten und Doppelüberlieferungen zum Bestand UAT 747 Fakultät Biologie ausgeschieden. Bis auf drei Beispiele wurden aus konservatorischen Gründen auch die Kopiervorlagen der Zeitschrift "Kaktus" kassiert, sofern diese bereits als Kopien im Bestand UAT S3 vorhanden waren. Der verbleibende archivwürdige Teil des Schriftgutes im Umfang von 1 lfm umfasst Sitzungsprotokolle des Fachschaftsrates Biologie, Dokumentationen studentischer Konflikte wie Ersatzgeldkampf und Studentenstreik und im geringeren Umfang Schriftverkehr der Fachschaft. Ebenfalls im Bestand belassen wurden dort vorhandene Sitzungsprotokolle der Fachschaftsrätevollversammlung, da deren eigene Überlieferung bislang nicht an das Archiv gelangt ist. Ein Teil der angebotenen Unterlagen (Flugblätter und -schriften sowie studentische Periodika) wurden den Beständen UAT S3 und S4 Flugblattsammlung zugeordnet.
Der Bestand UAT 790 Fachschaft Biologie bietet einen der seltneren Blicke auf die Universität abseits der Perspektive ihrer eigenen Verwaltung. Die Protokollserie des Fachschaftsrates etwa ist deutlich weniger normiert als die der Fakultät Biologie, bietet dafür aber oft ein farbigeres Bild der behandelten Probleme. Die Registraturverhältnisse insgesamt sind, wahrscheinlich durch den häufigen Wechsel der dafür Verantwortlichen, uneinheitlich. Wo es ohne größeren Aufwand möglich war, wurden während der Erschließung Akten neu gebildet oder in Teilen neu geordnet, um die Benutzung zu erleichtern. Trotzdem muss weiter in geringem Umfang mit vom Archivalientitel abweichenden, zusätzlichen Inhalten gerechnet werden. Der Bestand unterliegt keinerlei privatrechtlichen Benutzungsbeschränkungen. Es gelten jedoch die üblichen Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz Baden-Württemberg.
Tübingen, 2016
Stefan Fink
Inhalt:
Protokolle der Fachschaft.
Protokolle der Fachschaftsräte-Vollversammlung.
Ersatzgeldkampf.
Studentenstreik.
Einleitung
2016 übernahm das Universitätsarchiv Tübingen von der Fachschaft Biologie Unterlagen der studentischen Selbstverwaltung der Jahre 1963-2013. Aus den ursprünglich 9 lfm wurden nicht archivwürdige Teile, v.a. Rechnungen und Quittungen der Fachschaft, Flugschriften anderer Universitäten und Doppelüberlieferungen zum Bestand UAT 747 Fakultät Biologie ausgeschieden. Bis auf drei Beispiele wurden aus konservatorischen Gründen auch die Kopiervorlagen der Zeitschrift "Kaktus" kassiert, sofern diese bereits als Kopien im Bestand UAT S3 vorhanden waren. Der verbleibende archivwürdige Teil des Schriftgutes im Umfang von 1 lfm umfasst Sitzungsprotokolle des Fachschaftsrates Biologie, Dokumentationen studentischer Konflikte wie Ersatzgeldkampf und Studentenstreik und im geringeren Umfang Schriftverkehr der Fachschaft. Ebenfalls im Bestand belassen wurden dort vorhandene Sitzungsprotokolle der Fachschaftsrätevollversammlung, da deren eigene Überlieferung bislang nicht an das Archiv gelangt ist. Ein Teil der angebotenen Unterlagen (Flugblätter und -schriften sowie studentische Periodika) wurden den Beständen UAT S3 und S4 Flugblattsammlung zugeordnet.
Der Bestand UAT 790 Fachschaft Biologie bietet einen der seltneren Blicke auf die Universität abseits der Perspektive ihrer eigenen Verwaltung. Die Protokollserie des Fachschaftsrates etwa ist deutlich weniger normiert als die der Fakultät Biologie, bietet dafür aber oft ein farbigeres Bild der behandelten Probleme. Die Registraturverhältnisse insgesamt sind, wahrscheinlich durch den häufigen Wechsel der dafür Verantwortlichen, uneinheitlich. Wo es ohne größeren Aufwand möglich war, wurden während der Erschließung Akten neu gebildet oder in Teilen neu geordnet, um die Benutzung zu erleichtern. Trotzdem muss weiter in geringem Umfang mit vom Archivalientitel abweichenden, zusätzlichen Inhalten gerechnet werden. Der Bestand unterliegt keinerlei privatrechtlichen Benutzungsbeschränkungen. Es gelten jedoch die üblichen Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz Baden-Württemberg.
Tübingen, 2016
Stefan Fink
Inhalt:
Protokolle der Fachschaft.
Protokolle der Fachschaftsräte-Vollversammlung.
Ersatzgeldkampf.
Studentenstreik.
1,20 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ